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Barrierefreie Website: Umsetzung und Rechtliches in der Schweiz

Barrierefreie Website: Umsetzung und Rechtliches in der Schweiz

Eine barrierefreie Website kann von allen Menschen genutzt werden, unabhängig von Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verstehen von Informationen. Grundlage sind internationale Standards wie die WCAG 2.1, die in der Schweiz für Bundes-Websites verbindlich sind und auch für Unternehmen eine wichtige Orientierung bieten.

1.13.2026
5
min Lesezeit
Autor
Editorial Team
Axisbits GmbH

Das Wichtigste zur barrierefreien Website in Kürze

  • Eine barrierefreie Website ist für alle Menschen nutzbar, unabhängig von Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verstehen.
  • Die wichtigsten Standards sind WCAG 2.1 international und eCH-0059 in der Schweiz, die Barrierefreiheit auf Bundes-Websites verbindlich machen.
  • In der Schweiz gilt das BehiG als rechtliche Grundlage, im EU-Markt wird ab 2025 der European Accessibility Act verbindlich.
  • Eine barrierefreie Website reduziert die Hindernisse für Nutzer, macht Inhalte für mehr Nutzergruppen zugänglich und erfüllt rechtliche Anforderungen.

Was ist eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass alle Menschen sie ohne Hindernisse nutzen können. Dazu zählen Menschen mit eingeschränktem Sehen, Hören, eingeschränkter Beweglichkeit oder kognitiven Einschränkungen.

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Inhalte lesbar, bedienbar und verständlich sind, unabhängig vom Gerät oder von unterstützenden Technologien wie Screenreadern oder Sprachsteuerungen. So können alle Nutzer die Informationen finden und Funktionen einer Website ausführen.

Barrierefreie Websites sind eine Voraussetzung für digitale Teilhabe und verhindern, dass bestimmte Nutzergruppen ausgeschlossen werden.

Welche Gesetze gelten für barrierefreie Websites?

Barrierefreie Websites richten sich nach internationalen Standards wie den WCAG 2.1. In der Schweiz legen das Behindertengleichstellungsgesetz und der Standard eCH-0059 die Anforderungen fest. In der EU gilt ab 2025 zusätzlich der European Accessibility Act.

Internationale Standards für barrierefreie Websites

Die wichtigsten Vorgaben für barrierefreie Websites sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Sie legen fest, wie Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden. In der EU gilt zusätzlich die Norm EN 301 549, die auf den WCAG basiert.

Standards für barrierefreie Websites in der Schweiz

In der Schweiz schreibt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vor, dass Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden dürfen. Für Bundes-Websites gilt der Standard eCH-0059, der auf WCAG 2.1 AA basiert. Behörden veröffentlichen zudem eine Accessibility-Erklärung, in der sie Barrierefreiheit und mögliche Einschränkungen transparent machen. Für private Unternehmen gibt es keine pauschale WCAG-Pflicht, jedoch die Vorgabe zu „angemessenen Vorkehrungen“.

Vorgaben der EU zu barrierefreien Websites

Im Juni 2025 trat der European Accessibility Act (EAA) in Kraft. Viele digitale Produkte und Dienstleistungen müssen seitdem barrierefrei sein. Das betrifft auch Schweizer Unternehmen, die digitale Angebote im EU-Markt bereitstellen.

Checkliste: Welche Kriterien gehören zu einer barrierefreien Website?

Eine barrierefreie Website erfüllt technische und gestalterische Anforderungen, die den Zugang für alle Nutzer ermöglichen. Die folgenden Punkte bilden die wichtigsten Grundlagen:

  • Struktur und Navigation: Klare Überschriften, logischer Seitenaufbau und einfache Menüs erleichtern die Orientierung.
  • Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen müssen auch ohne Maus zugänglich sein.
  • Alternativtexte: Bilder und Grafiken erhalten beschreibende Texte, die von Screenreadern ausgegeben werden können.
  • Farbkontraste: Text und Hintergrund müssen sich deutlich unterscheiden, damit Inhalte lesbar sind.
  • Textgrösse: Schriftgrössen lassen sich ohne Qualitätsverlust vergrössern.
  • Untertitel und Transkripte: Videos und Audioinhalte werden durch Untertitel oder Textfassungen ergänzt.
  • Screenreader-Kompatibilität: Alle Texte und Inhalte sind so programmiert, dass Screenreader sie zuverlässig erfassen können.
  • Formulare: Alle Felder sind verständlich beschriftet und mit Hilfetexten versehen.
  • Fehlerhinweise: Fehler bei Eingaben werden klar benannt und Lösungsvorschläge angezeigt.
  • Mobile Zugänglichkeit: Inhalte sind auch auf Smartphones und Tablets vollständig nutzbar.
  • Accessibility-Erklärung: Eine Website informiert transparent über den Stand der Barrierefreiheit und nennt Kontaktmöglichkeiten für Rückmeldungen.

Wie erstelle ich eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website erfordert technisches Wissen, klare Inhalte und die Beachtung gesetzlicher Standards. Du kannst den Weg in fünf Schritten angehen:

1. Status prüfen

Für einen ersten Test der Barrierefreiheit einer Website gibt es kostenlose Testing Tools. Auch die manuelle Überprüfung der Navigationsmöglichkeiten ist wichtig.

Die Barrierefreiheit einer Website lässt sich mit automatisierten Tools auf technische Fehler prüfen. Manuelle Prüfungen und Screenreader-Tests zeigen, ob die Seite im Alltag wirklich nutzbar ist.

Automatisierte Tests

  • WAVE: Website und Browser-Erweiterung, die fehlende Alt-Texte, Kontraste oder fehlerhafte Überschriften-Strukturen aufzeigt.
  • axe: Erweiterung für Chrome und Firefox, die WCAG-Kriterien automatisiert überprüft.
  • Lighthouse für Entwickler: Google-Tool, das Barrierefreiheit im Rahmen einer Gesamtanalyse bewertet.

Screenreader-Tests

  • NVDA (Windows) und VoiceOver (macOS/iOS) sind kostenlos verfügbar und zeigen, wie eine Website von blinden oder sehbehinderten Nutzern wahrgenommen wird.
  • JAWS ist ein professioneller Screenreader mit grossem Funktionsumfang.

Manuelle Checks

  • Navigation mit der Tastatur prüfen (Tab, Enter, Pfeiltasten).
  • Kontrastwerte mit Tools wie Contrast Checker messen.
  • Formulare ausfüllen und prüfen, ob Fehlermeldungen eindeutig sind.

Nur die Kombination aus automatisierten Tests und manueller Überprüfung gibt ein vollständiges Bild über die Barrierefreiheit einer Website.

Wichtig: Die Testing Tools können den Blick eines Experten für barrierefreie Websites nicht ersetzen, da sie nur automatisierbare Kriterien prüfen können. Viele wichtige Aspekte wie „ist ein Alt-Text wirklich sinnvoll?“ oder „ist die Navigation für Screenreader nachvollziehbar?“ können sie nicht beurteilen. Deshalb schneiden selbst offizielle oder als vorbildlich geltende Seiten in solchen Tools oft schlecht ab.

2. Partner wählen

Interne IT-Abteilungen oder externe Agenturen können die Umsetzung übernehmen. Wichtig sind Kenntnisse zu WCAG 2.1 und in der Schweiz eCH-0059.

3. Inhalte anpassen

Bilder benötigen Alt-Texte, Videos Untertitel und Formulare klare Beschriftungen. Texte sollen verständlich formuliert sein und ohne Fachjargon auskommen.

4. Umsetzung begleiten

Dienstleister sollten eine klare Checkliste vorlegen und nachweisen, welche Kriterien erfüllt wurden. Du als Unternehmer solltest vom gewählten Dienstleister immer auf dem aktuellen Stand der Bearbeitung gehalten werden.

5. Regelmässig testen

Nach einem Relaunch oder Update folgt die erneute Prüfung mit automatisierten Tools. Zusätzlich sichern Tests mit echten Nutzern ab, dass die Website im Alltag funktioniert.

Beispiele für barrierefreie Websites

Beispiele zeigen am besten, wie Barrierefreiheit in der Praxis aussieht. Viele öffentliche und private Organisationen setzen die Standards bereits erfolgreich um:

Die Website von Aktion Mensch gilt als Vorbild für Barrierefreiheit. Klare Strukturen, deutliche Kontraste und Alternativtexte für Bilder machen sie für alle Nutzergruppen zugänglich.

Die zentralen Bundesportale der Schweiz wie admin.ch erfüllen den Standard eCH-0059 und basieren auf WCAG 2.1 AA. Sie stellen zusätzlich eine Accessibility-Erklärung bereit, die den Stand der Barrierefreiheit transparent macht.

Auch kommunale Websites wie zuerich.ch orientieren sich an WCAG 2.1 AA. Die Inhalte sind per Tastatur bedienbar, die Schriftgrössen lassen sich skalieren und alle wichtigen Informationen sind auch mobil leicht zugänglich.

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Wir von Axisbits entwickeln Websites, die den Schweizer Vorgaben entsprechen. Dabei achten wir darauf, dass Barrierefreiheit von Beginn an in Design, Code und Inhalt integriert ist.

  • Deine Axisbits-Website erfüllt die gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz und im EU-Markt.
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Barrierefreie Websites – Häufige Fragen und Antworten

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von allen Menschen genutzt werden kann, unabhängig von Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verstehen. Grundlage sind Standards wie die WCAG 2.1, die Mindestkriterien für Inhalte und Funktionen festlegen.

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass digitale Angebote für alle zugänglich sind. Dazu gehören technische Anforderungen wie Tastaturbedienbarkeit ebenso wie Inhalte in verständlicher Sprache und Alternativen zu Bildern oder Videos.

Der EU Accessibility Act gilt seit 2025 für viele digitale Produkte und Dienstleistungen. Schweizer Unternehmen müssen ihn einhalten, wenn sie entsprechende Angebote im EU-Markt bereitstellen.

Barrierefreie Websites sind technisch sauberer und bieten klare Strukturen, die auch von Suchmaschinen besser erfasst werden. Alt-Texte, semantisch korrekter Code und einfache Navigation verbessern sowohl Nutzererlebnis als auch Sichtbarkeit.

Axisbits entwickelt Websites nach WCAG- und eCH-Standards und achtet dabei auf Design, Code und Inhalte. Deine Axisbits-Website erfüllt somit rechtliche Vorgaben und kann von allen Menschen problemlos genutzt werden.

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